Dienstag, 16. April 2013

Die UNESCO-Welterbestätten in Deutschland

41 Stätten in Deutschland (Stand Januar 2017) sind in die Welterbeliste der UNESCO eingetragen. Sie stehen unter dem Schutz der internationalen Konvention für das Kultur- und Naturerbe der Menschheit. Die 1972 von der UNESCO verabschiedete Konvention ist das international bedeutendste Instrument, um Kultur- und Naturstätten, die einen "außergewöhnlichen universellen Wert" besitzen, zu erhalten. Stätten werden nur dann in die Liste des Welterbes aufgenommen, wenn sie mindestens eines der in der Konvention festgelegten zehn Kriterien der "Einzigartigkeit" sowie der "Authentizität" (bei Kulturstätten) bzw. der "Integrität" (bei Naturstätten) erfüllen, und wenn ein überzeugender Managementplan vorliegt.